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- Erschienen: 29.08.2014 | Ausgabe: 9/2014
- Details zum Test
„ausreichend“
Die Seeberger Sonnenblumenkerne wurden mit Phosphin behandelt. Dies ist gesetzlich erlaubt, wurde jedoch hier abgewertet. Der Anbieter stellte hierzu fest, dass der Wert deutlich unter der gesetzlichen Höchstmenge liegt. Des Weiteren war der Cadmium-Gehalt erhöht (mehr als 0,05 mg/kg). - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.