anfängliche Regulierungszusage durch HUK widerrufen!Achtung, Finger weg!
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Nachteile:
schlechter Versicherungsschutz, schlechter Service, schlechte Schadensabwicklung, inkompetenter, mangelhafter Service, Unseriöse Schadenregulierung
Wir haben die HUK Coburg mit ihrer Privathaftpflichtversicherung als gegnerische Versicherung erlebt-ein Unheil, das wir so schnell nicht vergessen werden und von dem wir noch oft in unserem Umfeld berichten werden...
Sachverhalt:
Die Tochter einer Versicherungsnehmerin der HUK Privathaftpflicht verursacht mit ihrem Fahrrad, verbotswidrig die Fahrbahn benutzend als 6-jährige, einen erheblichen Schaden an unserem dort ordnungsgemäß parkenden, neuwertigen Pkw! Nach unmittelbarer Meldung des Schadens bei Ihrer HUK Coburg, sagt uns die Versicherte der HUK die vollständige Regulierung des uns entstandenen Schadens zu. Daraufhin beauftragen wir Zwecks Gutachtenerstellung zur Bewertung und anschliessenden Regulierung des Schadens einen Kfz-Sachverständigen. Die uns dadurch zusätzlich zum Schaden am Pkw entstehenden Kosten müssen wir nun anwaltlich vor Gericht einklagen, ebenso wie die Regulierungskosten des Schadens natürlich!
Von einer Regulierungszusage wollte die HUK alsbald, und auch nach mehrfacher Aufforderung unserer Anwältin, nichts mehr wissen! Unserer anfänglicher Versuch die HuK zuvor telefonisch an das Einhalten ihrer Regulierungszusage zu erinnern, hatte anfänglich immerhin noch die Kostenübernahme unserer Selbstbeteiligung unserer eigenen Kaskoversicherung ergeben, im absurden Falle der ohnehin ungerechtfertigten Inanspruchnahme unserer eigenen Versicherung. Auch davon wollte die HUK später nichts mehr wissen und leugnete jegliche Zusage zur Kostenübernahme diesbezüglich!
Unvorstellbar und einfach grausam die HUK als gegnerische Versicherung erleben zu müssen... nun wird die Sache vor Gericht geklärt! Dem richterlichen Beschluss wird sich die HUK dann nicht mehr entziehen können.
FAZIT: Eine so unseriöse Versicherung wie die HUK als gegnerische Versicherung erleben zu müssen ist mit Abstand das versicherungsrechtlich schlimmste, was einem im Schadensfall passieren kann! Entsprechend sollte ein Abschluss der Haftpflichtversicherung bei der HUK unbedingt unterlassen werden! Denn wer will schon als Versicherter im Schadenfall von seiner Versicherung so eiskalt im Stich gelassen werden und somit Gefahr laufen, vom gegnerischen Anspruchsteller vor Gericht verklagt zu werden, wenn man sich doch zuvor so gut versichert gefühlt hatte bei der HUK....
FINGER WEG!
*Fortsetzung folgt nach Abschluss des gerichtlichen Klagewegs...*
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