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- Erschienen: 28.12.2012 | Ausgabe: Nr. 1 (Januar 2013)
- Details zum Test
ohne Endnote
Eine Verkehrsfähigkeit konnten die Tester der Eternal Ink Lining Green nicht bescheinigen. Dies lag an dem Vorhandensein an aromatischen Aminen, die Krebs erregen können und nach der deutschen Tätowiermittelverordnung (TäToV) verboten sind. Der umstrittene Konservierungsstoff Benzoisothiazolinon war mit erhöhten Werten vorhanden. Der Barium-Gehalt lag über den empfohlenen Grenzwerten. Nach Angaben des Herstellers wurde die beanstandete Charge zurückgerufen. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.