Die private Haftpflichtversicherung geht für Schäden in Leistung, die der Versicherte verursacht hat. Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei ebenso auf Ehe- und Lebenspartner wie auf Kinder. Der Haftpflichtschutz greift auch für volljährige Kinder, sofern sie sich in einer Erstausbildung befinden und unverheiratet sind – Ausbildungszeiten allgemein fallen unter den Familienhaftpflichtschutz bis zum 26. beziehungsweise 27. Lebensjahr.
Die Tarife unterschiedlicher Anbieter ähneln sich, doch sollte der Schutz auch immer auf die individuelle Lebenssituation zugeschnitten sein. Im Mittelpunkt steht die Versicherungssumme. Diese sollte pauschal wenigstens drei Millionen Euro betragen. Wer sich für eine niedrigere Versicherungssumme entscheidet, läuft Gefahr, im Schadensfall nicht ausreichend abgesichert zu sein. Fügt der Versicherte beispielsweise einem Menschen einen Schaden zu, sind Beträge in Millionenhöhe bei der Regulierung keine Seltenheit.
Schutz über die Grundabsicherung hinaus
Über die Grundabsicherung hinaus bieten die meisten Versicherer auch Extras an, die ohne einen Zuschlag in Anspruch genommen werden können. Dazu gehört beispielsweise eine Forderungsausfalldeckung. Diese tritt dann in Kraft, wenn der Versicherte geschädigt wurde und der Verursacher seinerseits nicht versichert ist und somit nicht den Schaden begleichen kann.Zu den Erweiterungen, auf die der Versicherte achten sollte, gehört auch ein entsprechender Schutz im Ausland. In der Regel zahlt die private Haftpflichtversicherung für einen Zeitraum von einem Jahr innerhalb der EU. Wer sich darüber hinaus im Ausland aufhält, sollte Rücksprache mit seiner Versicherung halten und den Schutz gegebenenfalls ausweiten. Eine umfassende Police sollte auch für Schäden leisten, die außerhalb des EU- Raumes entstehen.
Zur Grundabsicherung durch die Haftpflichtversicherung gehört bei einigen Anbietern auch der Schutz bei kleineren Bauvorhaben und Schäden, die durch kleine Haustiere entstehen können – wobei, dies nur zur Ergänzung, für Hunde jeglicher Größe kein Versicherungsschutz besteht, also auch wenn sie „klein“.